SPD-Ratsfratkion beantragt für die nächste Ratssitzung die Einrichtung einer Oberschule mit integrativem Unterrichtsschwerpunkt.

In den Beratungen werden wir folgenden Antrag stellen:

1. Die Stadt Rinteln hält den Antrag auf Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) aufrecht.
2. Bis zur Genehmigung einer IGS bittet die Stadt Rinteln den Landkreis Schaumburg die Einrichtung einer Oberschule in Rinteln zum frühest möglichen Zeitpunkt durchzuführen.
3. Die Stadt Rinteln bindet den Antrag auf Einrichtung einer Oberschule in Rinteln an die Voraussetzung, dass der Unterricht weitestgehend schulzweigübergreifend organisiert wird.
4. Die Stadt Rinteln beantragt die Erweiterung der Oberschule um einen gymnasialen Schulzweig.

Dieser Antrag wird auf Grund folgender Begründung gestellt:

zu 1.) Die SPD-Fraktion hält an ihrer Überzeugung fest, dass jede Kommune den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten muss, gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern aller Leistungsniveaus zu lernen.
Bisherige Untersuchungen zum Erfolg integrativer Schulformen wie der IGS belegen, dass ein gemeinsames Lernen mehr Schülerinnen und Schüler zu höherwertigen Bildungsabschlüssen führen. Die in den PISA-Untersuchungen gerade für Deutschland wiederholt festgestellte auffällig häufige Zuordnung von Schulerfolg und sozialer Herkunft kann durch die Einführung integrativer Schulformen reduziert werden.

zu 2.) Eine rechtskräftige Entscheidung über die Klage des Landkreises Schaumburg gegen den Ablehnungsbescheid der Niedersächsischen Landesschulbehörde zum Antrag des Landkreises auf Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule in Rinteln und Lindhorst wird voraussichtlich erst in einigen Jahren vorliegen. Um unseren Schülerinnen und Schülern in Rinteln bereits in dem Zeitraum bis zu einer solchen Gerichtsentscheidung eine integrative Schulform anbieten zu können, beantragt die SPD-Fraktion die Einrich-tung einer Oberschule zum frühest möglichen Zeitpunkt.
Auf diese Weise ermöglichen wir auch unseren mehr als 30 Rintelner Schülerinnen und Schülern jeden Jahrgangs die Gesamtschule in Obernkirchen besuchen, einen zeitrau-benden Schulweg.
Gleichzeitig werden durch eine ortsnahe Beschulung Schülerbeförderungskosten eingespart.

zu 3.) Nach den derzeitigen Vorstellungen des Niedersächsischen Kultusministeriums ist die Möglichkeit gegeben, dass die Oberschule nach Schuljahrgängen gegliedert wird und dass im Rahmen einer solchen Gliederung der Unterricht in schulzweigspezifischen und schulzweigübergreifenden Lerngruppen erteilt wird (§ 10a Absatz 1 des E-NSchG Oberschule). Um der Idee eines weitestgehend integrativen Unterrichts gerecht zu werden, beantragt die SPD-Fraktion eine nach Schuljahrgängen gegliederte Unter-richtsorganisation mit weitestgehend schulzweigübergreifenden Lerngruppen. Analog zu den Bestimmungen im gültigen Strukturerlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)“ vom 4.5.2010 setzt sich die SPD-Fraktion für einen kursdifferenzierten Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und ggf. Naturwissenschaften für die im Strukturerlass IGS genannten Jahrgänge ein. Über die Einführung eines kursdifferenzierten Unterrichts in den Naturwissenschaften entscheiden die Schulgremien.
Der Unterricht in den übrigen Fächern erfolgt gemeinsam für Schüler aller Lernniveaus, das heißt ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung.
Eine Oberschule, die in Schulzweige gegliedert ist und in der der Unterricht überwie-gend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt wird, lehnen wir ab (vgl. § 10a Absatz 2, E-NSchG Oberschule). Dies hätte lediglich zur Folge, dass die bisherige Hauptschule und Realschule unter einem neuen Etikett „Oberschule“ fortbestehen.

zu 4.) Ein Schulträger, der den Anspruch hat, Schülerinnen und Schülern aller Lernniveaus ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen, muss auch den Schülerinnen und Schülern im oberen Leistungsbereich Gelegenheit geben, eine integrativ ausgerichtete Schule zu besuchen. Die SPD-Fraktion beantragt deshalb die Erweiterung der einzurichtenden integrativ ausgerichteten Oberschule um einen gymnasialen Schulzweig ( Vgl. § 10a Absatz 3, E-NSchG Oberschule).